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Inklusion

Seit 1986 werden an der Matthias-Claudius-Grundschule Bochum Schüler mit und ohne Förderbedarf gemeinsam unterrichtet. Der Gedanke der Inklusion war unmittelbar verbunden mit dem Gedanken der christlichen Schule: „Wenn es Grundlage unserer Arbeit ist, dass vor Gott alle Menschen gleich wertvoll und geliebt sind, dann können und wollen wir Kinder mit Behinderungen nicht ausgrenzen.“

Daraus ergeben sich folgende Lernfelder:

Kinder, die noch recht unbefangen an die Situation des gemeinsamen Unterrichts herangehen, üben ein natürliches gesellschaftliches Miteinander von Menschen mit und ohne Behinderung und werden darin auch zum Vorbild für andere.

Kinder erleben Grenzen bei sich und anderen. Dabei machen sie die Erfahrung, dass manche Grenzen durch Hilfe und Training überwunden werden können, dass es aber auch Grenzen gibt, die es zu akzeptieren gilt.

Kinder lernen es, mit Situationen der gegenseitigen Hilfe angemessen umzugehen. Für die einen bedeutet das, Hilfe zu akzeptieren, anzufordern oder im Interesse der eigenen Selbstständigkeit auch einmal abzulehnen. Für die anderen heißt 

es, ein offenes Auge für die Hilfsbedürftigkeit anderer zu entwickeln und Hilfen anzubieten, die nicht unselbst­ständig machen, sondern Hilfe zur Selbsthilfe sind.

Kinder erleben, dass jeder einen individuellen Beitrag in die Gemeinschaft einzubringen hat. Keiner ist immer stark oder immer schwach. Auch ein langsamer Lerner hat Stärken, die in der Klasse registriert und gewürdigt werden.

Konkret findet Inklusion in verschiedenen pädagogischen und didaktischen Bausteinen dieses Schulprogramms ihre Umsetzung (z.B. Klassenfahrten, Wochenplan/ Freie Arbeit, Projektarbeit).

Grundsätzlich ist die Matthias-Claudius-Schule offen für alle Förderschwerpunkte. Dennoch setzen die schulischen Rahmenbedingungen (Klassenstärke, Schweregrad der Behinderung, räumliche und personelle Voraussetzungen) bestimmte Grenzen, innerhalb derer nicht für jedes Kind sinnvolle Inklusion geleistet werden kann.

Inklusion Allgemein

Schülerzahlen und Klassenzusammensetzung

Die Grundschule wird in den Jahrgängen 1 – 4 zweizügig geführt. Die Klassenstärke beträgt 23/24 Schüler. Die Klassen setzen sich in der Regel aus 18/19 Regelschülern und 5 Schülern mit sonderpädagogischem Förderbedarf zusammen. Es handelt sich um Kinder mit den Förderschwerpunkten Lernen, geistige, motorische und körperliche, sprachliche Entwicklung sowie seh-, hörgeschädigte und erziehungsschwierige Schüler.

Räumlichkeiten

Die Ausstattung des Gebäudes und die Einrichtung in den Klassenräumen sind behindertengerecht. So verfügt die Schule beispielsweise neben einem Aufzug und geeigneten sanitären Einrichtungen über einen Motorikraum. Für den Bereich Selbstständigkeitsförderung und Lebenspraktische Orientierung steht eine Küche zur Verfügung. Zu den 8 Klassenräumen gehören weitere Kleingruppenräume. Mehrere Räume sind durch schalldämmende Maßnahmen akustisch verbessert worden.

Kollegium und Schulleitung

Das Klassenleitungsteam besteht aus einem Grundschul- und einem Sonderpädagogen. Der Unterricht erfolgt weitgehend in Doppelbesetzung. Aktuell gehören 9 Sonderpädagogen zum Kollegium. Die Schulleitung besteht aus einem Sonderpädagogen und einer Grundschullehrerin.

Lehrpläne und Schulabschlüsse

Schüler mit sonderpädagogischem Förderbedarf werden nach den Richtlinien und Lehrplänen der entsprechenden Förderschule unterrichtet, bei zielgleichem Unterricht nach den Lehrplänen der Grundschule. So werden sowohl die Schulabschlüsse der Grundschule als auch die der jeweiligen Förderschulen vergeben.

 

 

Inklusion in der Praxis

Der gemeinsame Unterricht mit Behinderten und Nichtbehinderten ist eng mit unserem christlichen Selbstverständnis und Menschenbild verknüpft. Inklusion und christliche Schule stellen für uns deshalb nicht ein doppeltes Profil, sondern ein Ganzheitsprofil dar.

Die Planung und Durchführung des Unterrichts liegt prinzipiell in der Verantwortung des Grundschullehrers und des Sonderpädagogen, auch wenn sich in der Praxis eine Aufgabenteilung nach der jeweiligen Ausbildung ergeben kann. 
Aufgrund der verschiedenen Ausbildungen bringen Sonder- und Grundschulpädagoge verschiedene Kompetenzen und Erfahrungen in den gemeinsamen Unterricht ein.

Grundsätzlich sollen die Kinder einer Klasse soweit wie möglich in einem Raum zu einem Thema unterrichtet werden. Werkstatt und Stationsarbeit ermöglichen ein hohes Maß an Handlungsorientierung und Differenzierungsmöglichkeiten.  In der Lernwerkstatt kann den Lernbedürfnissen aller Schüler besser entsprochen werden.

In den Fächern Deutsch und Mathematik werden in den meisten Fällen bei Schülern mit einem sonderpädagogischem Förderbedarf im Bereich Lernen oder geistige Entwicklung kleine Lerngruppen gebildet, die auch klassen- oder jahrgangsübergreifend sein können.

Hilfe bei Hörbeeinträchtigung

Hilfen beim Hören

Unsere hörgeschädigten Kinder bringen häufig eine Mikroport-Anlage mit, ein kleines portables Gerät, das mit einem Mikrofon und einem Sender ausgestattet ist. Das Hörgerät des Kindes besitzt einen Empfänger und so wird das Gesprochene durch die Verbindung Mikrofon-Empfänger deutlicher übertragen.

Im Erzählkreis wird das Mikrofon zum Beispiel am Klassentier befestigt, das beim Erzählen herumgegeben wird. So können die Kinder mit Hörgeräten jede Äußerung gut verstehen.

Im Unterricht trägt der Lehrer in der Regel die Anlage. Er wiederholt zum Teil die Äußerungen der anderen Kinder oder lässt sie selbst in das Mikrofon sprechen, damit alle Beiträge von 

den hörgeschädigten Kindern gut verstanden werden.

Auch andere Maßnahmen helfen diesen Kindern, dem Unterricht besser zu folgen:

Sie haben immer einen Sitzplatz mit guter Sicht auf viele Kinder. So können sie als Unterstützung die Lippenbewegungen und die Mimik der anderen Kinder sehen.

Die Klassenkameraden müssen lernen, laut und deutlich zu sprechen und werden dafür sensibilisiert, störende Nebengräusche zu vermeiden (Quietschen mit Schuhen, Klopfen mit Stiften, …).

 

 

Hilfe bei Sehbeeinträchtigung

Hilfen beim Sehen

Unsere Schule wird auch von Kindern mit dem Förderschwerpunkt Sehen besucht. Da die Sehbeeinträchtigungen in unterschiedlichen Ausprägungen auftreten, werden die Hilfestellungen für diese Kinder in den Klassen individuell angepasst.

Dabei spielen die Raumausleuchtung und ein blendungsfreier Sitzplatz eine wichtige Rolle für die Orientierung der sehbehinderten Kinder im Klassenraum. Der Arbeitsplatz muss gut beleuchtet sein, deshalb wird meistens eine eigene Arbeitslampe benötigt.

Sehbehinderte Kinder haben bei uns im Unterricht immer die Möglichkeit, ihren Platz zu wechseln, nach vorn zu kommen oder den Unterrichtsgegenstand in die Hand zu nehmen, um sich im wahrsten Sinne des Wortes „ein Bild von der Sache“ zu machen. Eine Vergrößerung des Arbeitsblatts ist oft erforderlich oder ein schwarzer Filzstift an Stelle des Bleistifts, um erfolgreich am Klassenunterricht teilnehmen zu können und die eigene Schrift selbst lesen zu können.

Manchmal wird es auch notwendig technische Hilfen in Anspruch zu nehmen, die in der Regel von den Eltern über die Krankenkasse beantragt werden müssen. So kann es für Kinder mit einer hochgradigen Sehschädigung hilfreich sein, mit einer Tafelbildkamera zu arbeiten, die sowohl das Tafelbild als auch die gerade zu bearbeitende Buchseite für das Kind auf einem Bildschirm sichtbar macht.

 

 

Patendienst

Den Jackenärmel auf rechts drehen, den Reißverschluss zumachen, Pausenspielzeug ausleihen – das können Aufgaben des Patendienstes sein. Und vor allem muss man darauf achten, dass der Mitschüler / die Mitschülerin nach der Pause auch wieder zurück in die richtige Klasse kommt.

Schon im ersten Schuljahr lernen Kinder Verantwortung zu übernehmen und anderen, besonders den Kindern mit Förderbedarf zu helfen. Der täglich oder wöchentlich wechselnde Patendienst ist 

eine Aufgabe an der sich alle beteiligen, eine Aufgabe, die Einfühlungsvermögen und Flexibilität erfordert, da sich je nach Person und Alter die Notwendigkeiten der Hilfeleistungen ändern. Schön ist es zu sehen, dass neben dem „das muss ich tun“ auch manchmal ein Austausch und ein Miteinander beim Spielen entstehen von dem alle profitieren.

Lebenspraktische Förderung

Selbstständigkeitserziehung

Die Förderung lebenspraktischer Fähigkeiten und Fertigkeiten, auch im Sinner der Selbstständigkeitserziehung, ist ein wichtiges Unterrichtsziel für Kinder mit sonderpädagogischem Förderbedarf. Die Förderziele hängen vom jeweiligen Förderschwerpunkt und dem individuellen Förderbedarf ab.

Soweit wie möglich wird die lebenspraktische Förderung in den Schulalltag integriert, z.B. beim Aus- und Ankleiden vor und nach dem Sport- oder Schwimmunterricht, bei Toilettengängen oder bei Diensten für die Klassengemeinschaft.

Schülerinnen und Schüler mit dem Förderschwerpunkt geistige Entwicklung, z.T. auch mit dem Förderschwerpunkt körperliche und motorische Entwicklung, haben zusätzlich feste Unterrichtsstunden zur lebenspraktischen Förderung.

In diesen Stunden werden verschiendenste Tätigkeiten eingeübt, wie z.B.:

  • Lesen und umsetzen von Bildrezepten
  • Telefonieren mit Karte oder Geld
  • Einkaufen am Kiosk oder im Geschäft
  • Tisch decken
  • Geschirr spülen
  • Orientierung in der Schulküche (Schränke)
  • Verkaufen von unterschiedlichen Dingen, z.B. Kuchen

In der ersten Klasse nehmen jede Woche Mitschüler an der Förderstunde teil, um gemeinsam eine Frühstücksüberraschung für die ganze Klasse einzukaufen und / oder zuzubereiten.

In den höheren Klassen werden häufig Förderkinder aus verschiedenen Jahrgängen zu einer Lerngruppe für die lebenspraktische Förderung zusammenfasst. Neben der Zubereitung von Mahlzeiten für die eigene Gruppe können hier auch kleine Projekte umgesetzt werden.

So boten z.B. im Schuljahr 2007/08 die „Freitagswichtel“, eine Fördergruppe aus der dritten und vierten Klasse, in den einzelnen Klassen selbstgebackenen Kuchen zum Verkauf an und konnten dabei auch Erfahrung im Umgang mit Geld sammeln.